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Alltagsbewältigung
 Begleitung bei Arztterminen, zum Friseur, zum Einkaufen, bei Behördengängen, bei Friedhofsbesuchen uvm.; Erledigung Ihrer Post
Raus aus dem Alltag
 Kultur genießen (Kino, Theater...) Natur genießen (Spaziergänge, Ausflüge in die Umgebung), Freunde oder Verwandte Besuchen
Einfach mal Abwechslung
 Gedächtnistraining, gemeinsames Lesen oder Vorlesen, Karten- und Brettspiele, Biografiearbeit, Kreativangebote, Bewegungsübungen, Unterstützung bei der Hobbypflege, gemeinsam kochen und backen
Entlastung für Angehörige
 Als Angehörige haben Sie auch einmal wichtige Termine oder benötigen mal Zeit für sich, möchten aber ihren Betreuten nicht allein lassen, dann unterstütze ich Sie gern.
 
Zusätzliche Entlastungsleistungen (§45 SGB XI)
 Allen Pflegebedürftigen, in häuslicher Pflege, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, steht ein Entlastungsbetrag von 125,- Euro pro Monat zu, den Sie zur Finanzierung meines Angebotes einsetzen können.
 
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39 SGB XI)
 Wenn pflegende Angehörige eigene Termine wahrnehmen möchten, und damit selbst verhindert sind die Pflege auszuführen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege von bis zu 1612 Euro im Jahr.
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